Mitgliedsbeiträge PSC Kraftwerk

Das Kraftwerk gehört zur Abteilung „Leichtathletik und Fitness“ des Pulheimer SC. Für das Training im Kraftwerk und die Nutzung des vielfältigen Kursangebots, ist eine Mitgliedschaft zu den untenstehenden Konditionen (Stand 01.01.2023) notwendig. Unten auf dieser Seite findest Du den Aufnahmeantrag zum Download. Den Aufnahmeantrag kannst Du ausgefüllt im Kraftwerk an der Servicetheke abgeben, die Nutzung der Geräte ist nach Erwerb des „Geräteführerscheins“ möglich (siehe nächster Absatz).

Die Kraftfitnessgeräte sind allen Abteilungsmitgliedern ab dem Alter von 15 Jahren gegen einen zusätzlichen Monatsbeitrag i.H.v. 5,- € zugänglich. Eine eigenständige Nutzung der Kraftfitnessgeräte ist nach erfolgter Einführung in das Gerätetraining und somit dem Erhalt des „Geräteführerscheins“, zu den gesamten Öffnungszeiten möglich. Die Einführung wird in einem 1-1,5 stündigen Termin mit einem unserer Trainer absolviert. Für den Erwerb des Geräteführerscheins samt Geräte-Einführung wird ein einmaliger Unkostenbeitrag i.H.v. 30,- € in bar erhoben. Einen Termin kannst Du vor Ort am Service oder telefonisch unter 02238-9645767 ausmachen.

Mitgliedsbeitrage seit Januar 2026

BeitragszahlerBeitrag
Erwachsene (ab 18 Jahre)16,00€
Ermäßigt
Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre, Schüler, Studenten, Azubis, FSJ/BFD, Arbeitslose
12,00€
Begleitpersonen Eltern-Kind-Turnen
(gesonderte Mitgliedschaft; muss auch wieder gesondert gekündigt werden)
4,00€
Koronarsport ohne Krankenkassen-Verordnung40,00€
Reha-Sport ohne Krankenkassen-Verordnung30,00€
Zusatzbeitrag Nutzung PSC Kraftwerk9,00 €
Zusatzbeitrag Nutzung PSC Kraftwerk „Ermäßigt“
Berechtigte siehe Beitragsgruppe „Ermäßigt“
6,00€
Fördermitglieder4,00 €

Einmalige Verwaltungsgebühr

Für Neu-Mitglieder wird eine einmale Verwaltungsgebühr von 8,00 € erhoben. Bei Partner- und Familienbeiträgen beträgt diese Verwaltungsgebühr einmal 16,00 €.

Einzugsverfahren

Die Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich zum 15. Januar und 15. Juli (bzw. am darauffolgenden Banktag) eines jeden Jahres.

Kündigung / Kündigungsfrist

Die Mitgliedschaft kann halbjährlich zum 30.06. und 31.12., mit einer Frist von 4 Wochen, gekündigt werden. Kündigungen können persönlich in der Geschäftsstelle, schriftlich per Post oder per Mail an k.buegener@psc-laf.de eingereicht werden.

Kündigungen über das Kontaktformular der Homepage können nicht angenommen werden.