Mitgliedschaft

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Mitgliedsbeiträge der Abteilung LAF im PSC. Der Aufnahmeantrag steht Ihnen zur Download bereit. Diesen geben Sie uns bitte zeitnah postalisch oder persönlich in unserer Geschäftsstelle ab. In vielen Fällen können Sie den Mitgliedsantrag auch Ihrem Übungsleiter mitgeben, welcher diesen dann an uns weiterleitet. Sprechen Sie Ihre/n Übungsleiter/-in einfach kurz darauf an.

Neue Beiträge seit dem 01.01.2023
Laut außerordentlicher Mitgliederversammlung vom 14.11.2022:

BeitragszahlerBeitrag
Erwachsene (ab 18 Jahre)       16,00 €
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)       10,00 €
Senioren (ab 65 Jahre)       14,00 €
Studenten, Azubis, Schüler, FSJ, BFD (19 bis 27 Jahre)       10,00 €
Familienbeitrag ab 3 Personen 
 – Fam. Erwachsene       16,00 €
 – Fam. Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)         6,50 €
Begleitpersonen Eltern-Kind-Turnen         4,00 €
Koronarsport ohne Krankenkassen-Verordnung       40,00 €
Reha-Sport ohne Krankenkassen-Verordnung       30,00 €
Arbeitslose         8,00 €
Geflüchtete (für max. 3 Jahre)         8,00 €
Fördermitglieder         4,00 €
Zusatzbeitrag Nutzung PSC Kraftwerk         5,00 €

Einmalige Verwaltungsgebühr

Für Neu-Mitglieder wird eine einmale Verwaltungsgebühr von 8,00 € erhoben. Bei Partner- und Familienbeiträgen beträgt diese Verwaltungsgebühr einmal 16,00 €.

Einzugsverfahren

Die Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich zum 15. Januar und 15. Juli (bzw. am darauffolgenden Banktag) eines jeden Jahres.

Kündigung / Kündigungsfrist

Die Mitgliedschaft kann halbjährlich zum 30.06. und 31.12., mit einer Frist von 4 Wochen, gekündigt werden. Kündigungen können persönlich in der Geschäftsstelle, schriftlich per Post oder per Mail an k.buegener@psc-laf.de eingereicht werden.

Kündigungen über das Kontaktformular der Homepage können nicht angenommen werden.